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    REISEMÄNGEL (nach der Frankfurter Tabelle)
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Mängel % Bemerkung

I. Unterkunft

1. Abweichung vom gebuchten Objekt 0-25 je nach Entfernung
2. Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung) 5-15  
3. Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk) 5-10  
4. Abweichende Art der Zimmer    
a) DZ statt EZ 20 Entscheidend, ob
b) Dreibettzimmer statt EZ 25 Personen der gleichen
c) Dreibettzimmer statt DZ 20-25 Buchung oder Unbekannte
d) Vierbettzimmer statt DZ 20-30 zusammengelegt werden
5. Mängel in der Ausstattung des Zimmers    
a) zu kleine Fläche 5-10  
b) fehlender Balkon 5-10 bei Zusage / je nach Jahreszeit
c) fehlender Meerblick 5-10 bei Zusage
d) fehlendes (eigenes) Bad/WC 15-25 bei Buchung
e) fehlendes (eigenes) WC 15  
f) fehlende (eigene) Dusche 10 bei Buchung
g) fehlende Klimaanlage 10-20 bei Zusage / je nach Jahreszeit
h) fehlendes Radio/TV 5 bei Zusage
i) zu geringes Mobiliar 5-15  
k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) 10-50  
l) Ungeziefer 10-50  
6. Ausfall von Versorgungseinrichtungen    
a) Toilette 15  
b) Bad/Warmwasserboiler 15  
c) Stromausfall/Gasausfall 10-20  
d) Wasser 10  
e) Klimaanlage 10-20 je nach Jahreszeit
f) Fahrstuhl 5-10 je nach Stockwerk
7. Service    
a) vollkommener Ausfall 25  
b) schlechte Reinigung 10-20  
c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) 5-10  
8. Beeinträchtigungen    
a) Lärm am Tage 5-25  
b) Lärm in der Nacht 10-40  
c) Gerüche 5-15  
9. Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) 20-40 je nach Art der Projektzusage (z.B. "Kururlaub")

II.Verpflegung

1. Vollkommener Ausfall 50  
2. Inhaltliche Mängel    
a) eintöniger Speisenzettel 5  
b) nicht genügend warme Speisen 10  
c) verdorbene (ungenießbare) Speisen 20-30  
3. Service    
a) Selbstbedien. (statt Kellner) 10-15  
b) lange Wartezeiten 5-10  
c) Essen in Schichten 10  
d) verschmutzte Tische 5-10  
e) verschmutztes Geschirr, Besteck 10-15  
4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal 5-10 bei Zusage

III. Sonstiges

1. Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool 10-20 bei Zusage
2. Fehlendes Hallenbad   bei Zusage
a) bei vorhandenem Swimmingpool 10  
b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool 20  
3. Fehlende Sauna 5 bei Zusage
4. Fehlender Tennisplatz 5-10 bei Zusage
5. Fehlendes Minigolf 3-5 bei Zusage
6. Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule 5-10 bei Zusage
7. Fehlende Möglichk. zum Reiten 5-10 bei Zusage
8. Fehlende Kinderbetreuung 5-10 bei Zusage
9. Unmöglichkeit des Badens im Meer 10-20 je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit
10. Verschmutzter Strand 10-20  
11. Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme 5-10 bei Zusage
12. Fehlende Snack- oder Strandbar 0-5 je nach Ersatzmöglichkeit
13. Fehlender FKK-Strand 10-20 bei Zusage
14. Fehlendes Restaurant oder Supermarkt   bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit
a) bei Hotelverpflegung 0-5  
b) bei Selbstverpflegung 10-20  
15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure) 5-15 bei Zusage
16. Fehlende Boutique oder Ladenstraße 0-5 je nach Ausweichmöglichkeit
17. Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten 20-30 des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs
18. Fehlende Reiseleistung    
a) bloße Organisation 0-5  
b) bei Besichtigungsreisen 10-20    
c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung 20-30 bei Zusage
19. Zeitverlust durch notwendigen Umzug   anteiliger Reisepreis für
a) im gleichen Hotel   1/2 Tag
b) in anderes Hotel   1 Tag

IV. Transport

1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus 5 des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
2. Ausstattungsmängel    
a) niedrigere Klasse 10-15  
b) erhebliche Abweichung vom normalen Standard 5-10  
3. Service    

a) Verpflegung

5  
b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) 5  
4. Auswechslung des Transportmittels   der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis
5. Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel   Kosten des Ersatztransportmittels

Anmerkungen:

  1. Geringfügige Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht.

  2. Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich nach der Intensität der Beeinträchtigung. Diese ist in der Regel unabhängig von den Eigenschaften des einzelnen Reisenden (Alter, Geschlecht, besondere Empfindlichkeit, besondere Unempfindlichkeit).

  3. Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtreisepreis (also auch Transportkosten) erhoben.

  4. Soweit Beeinträchtigungen während der Reisedauer nur zeitweilig auftreten, wird Minderung nur auf den entsprechenden Anteil zugestanden.

  5. Bei Vorliegen mehrerer Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert.

Stand: August 2003

 
 
 
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